Rechtliches (B2B)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

AGB für den Vertrieb von Medizinprodukten

Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der abtek medical solution (nachfolgend „Verkäufer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
  2. Der Verkäufer handelt ausschließlich als autorisierter Distributor der von Betatech Medical hergestellten Medizinprodukte.
  3. Die von dem Verkäufer vertriebenen Produkte werden ausschließlich von Betatech Medical entwickelt, hergestellt und in Verkehr gebracht.
  4. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsgegenstand und Produktkatalog

  1. Gegenstand des Vertrages ist der Vertrieb der von Betatech Medical hergestellten Medizinprodukte und medizinischen Verbrauchsmaterialien gemäß dem jeweils gültigen Produktkatalog des Verkäufers.
  2. Der Produktkatalog, Produktdatenblätter, Gebrauchsanweisungen, Sicherheitsinformationen sowie technische Dokumentationen sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung.
  3. Angaben über Maße, Verpackungseinheiten, technische Daten, Einsatzgebiete und Produktmerkmale dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.
  4. Technische, regulatorische oder produktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten, soweit die Gebrauchstauglichkeit und die regulatorische Konformität der Produkte nicht beeinträchtigt werden.
  5. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Produktunterlagen.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Bestellungen des Kunden stellen ein verbindliches Angebot dar.
  3. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
  4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform.

§ 4 Medizinprodukte und regulatorische Anforderungen

  1. Soweit es sich bei den gelieferten Produkten um Medizinprodukte handelt, entsprechen diese den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR).
  2. Die Produkte dürfen ausschließlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung sowie den jeweiligen Gebrauchsanweisungen verwendet werden.
  3. Implantierbare, invasive oder sterile Produkte dürfen ausschließlich durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal verwendet werden.
  4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Lagerung, Transport, Anwendung und Weitergabe der Produkte den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  5. Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise, Sicherheitsinformationen und Kontraindikationen sind an die jeweiligen Anwender weiterzugeben.
  6. Sofern der Kunde selbst als Händler, Importeur oder sonstiger Wirtschaftsakteur tätig wird, hat er die jeweils geltenden regulatorischen Verpflichtungen eigenverantwortlich einzuhalten.
  7. Für den Export der Produkte in Drittländer ist der Kunde für die Einhaltung der jeweiligen Import-, Registrierungs- und Zulassungsvorschriften verantwortlich.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurückzuhalten.
  6. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Lieferung und Lieferzeiten

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
  2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  3. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.
  4. Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn er trotz ordnungsgemäßen Deckungsgeschäfts selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird und dies nicht zu vertreten hat.

§ 7 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
  2. Verzögert sich der Versand aus Gründen des Kunden, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.
  2. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen schriftlich anzuzeigen.
  3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  4. Die Vorschriften des § 377 HGB bleiben unberührt.
  5. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.

§ 9 Gewährleistung, Sterilität und Rücksendungen

  1. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Mindesthaltbarkeits-, Verfalls- oder Sterilitätsfristen stellen keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie dar.
  5. Gewährleistungsansprüche entfallen bei unsachgemäßer Lagerung, Anwendung oder Veränderung der Produkte.
  6. Die Rückgabe mangelfreier steriler Medizinprodukte ist aus Gründen der Patientensicherheit grundsätzlich ausgeschlossen.
  7. Ansprüche wegen Produktmängeln bleiben unberührt, soweit die Öffnung der Verpackung zur Feststellung eines Mangels erforderlich war.

§ 10 Marktüberwachung, Vigilanz und Produktrückrufe

  1. Der Kunde verpflichtet sich, schwerwiegende Vorkommnisse, Sicherheitsmängel, Fehlfunktionen oder Beschwerden unverzüglich mitzuteilen.
  2. Der Kunde unterstützt den Verkäufer bei Marktüberwachungsmaßnahmen, Sicherheitskorrekturmaßnahmen und Produktrückrufen.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen einschließlich Produktrückrufen durchzuführen.
  4. Der Kunde stellt auf Anforderung sämtliche zur Durchführung regulatorischer Maßnahmen erforderlichen Informationen zur Verfügung.

§ 11 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.
  5. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  6. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
  7. Der Verkäufer handelt ausschließlich als autorisierter Distributor der von Betatech Medical hergestellten und in Verkehr gebrachten Produkte.
  8. Für Entwicklung, Konstruktion, Herstellung, klinische Bewertung, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation, Gebrauchsanweisungen, Leistungsmerkmale sowie die regulatorische Zulassung der Produkte ist ausschließlich Betatech Medical als Hersteller verantwortlich.
  9. Soweit Schäden auf Produktfehler, Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, fehlerhafte Gebrauchsanweisungen oder sonstige Umstände zurückzuführen sind, die dem Verantwortungsbereich des Herstellers zuzuordnen sind, haftet ausschließlich der jeweilige Hersteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
  10. Sämtliche Produktbeschreibungen, technischen Angaben, Leistungsmerkmale, Indikationen, Kontraindikationen und Gebrauchshinweise beruhen auf den Angaben des Herstellers. Der Verkäufer übernimmt hierfür keine über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Gewähr.
  11. Der Verkäufer übernimmt keine medizinische, therapeutische oder ärztliche Beratung. Die Auswahl und Anwendung der Produkte erfolgt ausschließlich durch den Kunden oder das medizinische Fachpersonal.
  12. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien werden nur übernommen, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wurden.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.
  3. Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt sicherungshalber an den Verkäufer abgetreten.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und angemessen zu versichern.

§ 13 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher vertraulicher Informationen.
  2. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers.

§ 15 Elektronische Kommunikation

  1. Der Verkäufer ist berechtigt, vertragsrelevante Informationen, Rechnungen, Produktinformationen, Sicherheitsinformationen, Rückrufmitteilungen und Vigilanzinformationen elektronisch zu übermitteln.
  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebenen Kommunikationsdaten aktuell und erreichbar sind.

§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Düsseldorf.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt, soweit gesetzlich zulässig.

Anbieterinformationen

abtek medical solution
Inhaber: Abbas Tekin
Richardstraße 129
40231 Düsseldorf
Deutschland